Man stelle sich folgende Situation vor:
Jemand hat ein tolles Bild erstellt, vielleicht sogar einen Comic gezeichnet oder mit Freunden oder der Schulklasse ein Hörspiel aufgenommen. Jetzt möchte man diesen Inhalt im Internet verbreiten, damit möglichst viele ihre Freude daran haben oder es womöglich als Ausgangspunkt für andere kreative Schöpfungen hernehmen können.
Nach geltendem deutschen Recht (übrigens auch nach dem anderer Länder, z.B. den USA) wird aber automatisch jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Als Schöpfer und damit Rechteinhaber hält man so alle Rechte in der Hand und wird von staatlicher Seite unterstützt, diese auch durchzusetzen. Somit sind Werke oder selbst erstellte Inhalte direkt gesetzlich geschützt, ohne dass man gesondert einen Anwalt bemühen müsste.
An sich eine tolle Sache, nur zeigt sich die Kehrseite dieser gesetzlichen Regelung erst dann, wenn man sein produziertes Stück, sein gemaltes Bild oder andere Inhalte der Allgemeinheit zur freien Verfügung stellen möchte. Sein Werk „public domain“ zu machen – also auf sein Recht als Urheber gänzlich zu verzichten,das Werk der Allgemeinheit quasi zu schenken und zu sagen „macht damit, was ihr wollt“ – ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.
Diesem Problem nimmt sich Creative Commons an. Es stellt eine Reihe vorgefertigter Lizenzverträge zur Verfügung, bei denen zwar nicht auf alle aber auf einige Rechte verzichtet werden kann. Beispiele folgen, doch erstmal zur näheren Erklärung.
Was bringt das im Detail?
Creative Commons haben es sich als Non-Profi-Organisation zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung digitaler Medien den Rechteinhaber zu unterstützen. Sie bietet hierfür vorgefertigte Lizenzverträge kostenlos an, unter denen selbst gefertigte Inhalte veröffentlicht werden können. Diese richten sich hauptsächlich an Bild- und Tonmedien, also Texte, Bilder, Musik oder Videos. Für Software und ähnliches gibt es zwar Möglichkeiten, die Organisation selbst ermutigt aber zu den geltenden Lizenzen der Open-Source-Community.
Die Lizenzen von Creative Commons bieten eine Menge Vorteile:
- Sie sind nahezu Modular aufgebaut. Es gibt 4 Kernelemente, aus denen sich 6 Kombinationen erstellen lassen. Jedes dieser Elemente verweist auf ein eingeschränktes Recht.
- In jeder der Kombinationen ist die Auflage enthalten, dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Dies ist auch die einfachste Lizenz, unter der z.B. Creative Commons selbst ihre Website veröffentlicht haben.
- Weiterhin erhält man die Möglichkeit, sein Produkt so einzuschränken, dass es nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Um ein Beispiel aus dem FAQ zu bedienen: Wenn man ein Bild ins Internet gestellt hat, darf dies jeder verwenden so lange damit kein Geld verdient wird. Nun aber kann es sein, dass einem Zeitungsverlag das Bild so gut gefällt, dass er es als Titelbild für sein Magazin haben möchte. Im Grunde darf es es nicht verwenden, kann aber direkt beim Rechteinhaber nachfragen, ob sie es doch einsetzen dürfen. Dieser kann dann sozusagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
- Auch möglich ist festzulegen, ob das Produkt in seinem Urzustand erhalten bleiben soll, oder ob man eine Bearbeitung gestattet.
- Und die letzte Möglichkeit ist, zu bestimmen, dass eine Weitergabe des Inhaltes unter den selben Bedingungen erfolgen muss. Hat man also ein CC-lizenziertes Bild für eine Collage oder eine CC-Musik für ein Hörspiel verwendet, so müsste auch dieses Endwerk wieder unter den selben Bedingungen veröffentlicht werden.
Das Lizenzsystem bietet damit:
- Wahrung der Rechte des Urhebers bei gleichzeitiger Öffnung des Inhalts für die Allgemeinheit
- Ein leicht verwendbares und durchschaubares Lizenzsystem ohne juristische Fachausbildung
- Das Einfügen von Metadaten im Internet, so dass diese Inhalte unter der CC-Lizenz leicht gefunden werden können.
Ein Beispiel:
Der Bilderdienst flickr.com die Möglichkeit, Bilder unter der CC-Lizenz zu speichern. Meine Bilder (die man übrigens auch im rechten Rand betrachten kann) haben etwa standarmäßig die Lizenzbausteine „Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“.
(nähere Informationen zu dieser Lizenz)
Wie kann das aussehen?
Ich habe bei flickr.com ein Bild eines Vakuumröhrenkollektors unter o.g. Lizenz eingestellt.
Jetzt kann es sein, dass ein Dozent, der das Thema behandelt, das Bild für einen öffentlichen Vortrag oder für ein Skript haben möchte. Kein Problem, er kann es ohne mich fragen zu müssen, einfach verwenden, muss aber meinen Namen dazu schreiben.
Jemand anderes möchte es für seine Homepage haben, auch kein Problem, er muss nur meinen Namen dazu setzen.
Ein anderer bastelt es in eine Collage oder verwendet es für ein eigenes Bild und verfremdet es etwas, beispielsweise legt er einen sanften Übergang um den Rand und benutzt einen Farbfilter, um es an die anderen Bilder anzupassen. Auch kein Thema, er muss nur sein neues Bild auch unter den selben Bedingungen lizenzieren.
Und es könnte sein, dass ein wissenschaftliches Magazin, oder ein Wissenschaftler selbst für seinen Aufsatz in einer Zeitung das Bild haben möchte. Da ist es dann schon nicht mehr so einfach, denn sobald mit dem Aufsatz oder der Zeitung Geld verdient wird, darf er das Bild nicht nutzen. Zumindest nicht ohne meine Zustimmung.
Und all das konnte ich erreichen, ohne einen telefonbuchdicken Lizenzvertrag ausarbeiten zu müssen.
Man sieht, welches mächtige Werkzeug die CC-Lizenzen sind und wie sie den juristischen Laien bei der Veröffentlichung seiner Inhalte unterstützen können.
Haltet also künfitg bei der Suche im Netz Ausschau nach unter CC veröffentlichten Inhalten.
Weitere Informationen:
- Artikel zu „Was ist Creative Commons“
- Deutsches FAQ
- Suche nach CC-lizensierten Inhalten
- Linksammlung mit Seiten, die ihre Inhalte CC-lizensieren oder sogar public-domain machen.








Montag, 28. April, 2008 um 18:33:47
[...] jetzt – so wie ich heute Mittag – keine Ahnung hat was Creative Commons heißen soll, kann sich hier eine, wie ich finde, gelungene Erklärung anschauen. Eine Kurzfassung des Ganzen wäre, dass jetzt [...]