Stoppt das Ideenrecycling!

Ideenrecycling-LogoIn Zeiten, in denen beinahe nur Remakes über die Kinoleinwand flimmern erscheint der Autorenstreik in den USA beinahe wie ein schlechter Witz.

Und trotzdem: Ich behaupte, das Kinoprogramm war noch nie so schlecht wie dieser Tage. Die selben Geschichten, die uns damals in unserer Jugend und unserem jungen Erwachsenenalter noch in Staunen versetzten, werden heute nochmal und nochmal aufgewärmt, mit jungen Gesichtern und Oberweiten bestückt für die schnelle Kasse auf den Markt geworfen. Beginn 2006 hatte ich angefangen, Remakes zu boykottieren, mit dem Ergebnis, dass im Vergleich zu früher nur noch sehr selten ins Kino gehe.

Im Grunde habe ich nichts gegen Remakes an sich. Es kann schon zweckmäßig sein, einen Uraltschinken an die heutige Technik und die heutige Kultur anzupassen. Einer meiner Lieblingsfilme ist auch das Remake von Das Ding aus einer anderen Welt von John Carpenter und bei King Kong war es nach knapp 70 Jahren auch verdient.

Aber was die Studios derzeit treiben ist eine Zumutung für den Cineasten. Filme, die heute noch so aktuell sind wie damals und deren Effekte immer noch sehenswert sind, bedürfen einfach keines Remakes. Wer beispielsweise den Actionfilm Die Klapperschlange kennt, fragt sich, was man daran verbessern oder ändern könnte. Ich hoffe wirklich, dass das Projekt gekippt wird, jemand anderes als Kurt Russel kann ohnehin nicht Snake Plissken werden (der im Übrigen ja auch noch lebt und immer noch fit ist, so dass er auch einen dritten Teil spielen könnte).
Anderes Beispiel ist das 2006 über uns hereinbrechende Omen. Der Teufelsbub ist in der Fassung von 1976 immer noch spannend und zeitgemäß. Wozu also nochmal die selbe Geschichte erzählen?

Gut, ich weiß, dass ich mit einem Boykott die Studiobosse am anderen Ende der Welt überhaupt weniger als ein Nasenpopel bedrücke. Selbst wenn es alle in Deutschland machen würden, wäre es ihnen völlig gleich, da der internationale Markt zählt. Meine Hoffnung ist aber, dass unsere heimischen Kinobosse einlenken werden. Wenn sich der 08/15-Krampf nicht mehr an den Mann oder die Frau bringen lässt, merken sie vielleicht, dass es nicht die Raubkopierer sind, die ihnen die Kinos leer räumen, sondern das schlechte Angebot. Man wird umsteigen müssen und dann erreichen uns vielleicht doch einmal die Perlen auf der großen Leinwand; wirklich wunderschöne Filme, die ja doch immer wieder auftauchen und dann aber leider nur als Videoauswertung klammheimlich irgendwann in der Videothek versauern. Innovative Filme wie A Scanner Darkly oder Prestige hätte ich wirklich gerne im Kino gesehen, ebenso wie asiatische Blockbuster, die im fernen Osten sämtliche Rekorde brechen und an uns hier völlig vorbei driften oder Jahre später vielleicht mal von einem kleinen Vertrieb auf DVD erscheinen.

Diese Lücke nutzen die Studios nämlich aus und produzieren auch schonmal ganz ungeniert Remakes von asiatischen Filmen, die keine 5 Jahre alt sind. Aktuellstes Beispiel: The Departed. Wieviele hier wissen schon, dass es sich bei diesem wegen seiner spannenden Geschichte so hochgelobten Film um ein Remake des chinesischen Infernal Affairs handelt, der in seiner Heimat bereits 2 Sequels erfahren hat? Viel lieber hätte ich das grandiose Original mit Andy Lau als die Wiederverwertung mit Leonardo DiCaprio gesehen.

Da also viele Filme einfach in die Kinos kommen, ohne dass man den Hintergrund kennt, habe ich mich entschlossen, künftig eine Remake-Warnung! rauszugeben. Ihr erkennt sie an dem oben verwendeten Symbol und findet dazu nun eine eigenen Kategorie. ich hoffe, noch mehr Leute zum Boykott zu bringen, damit wir im Kino endlich wieder unterhalten und nicht gelangweilt werden.

Übrigens:
Das Logo habe ich selbst erstellt und veröffentliche es hier unterCreative Commons License. Wer es für ähnliche Remake-Warnungen oder als Hinweis für das Ideenrecycling der Hollywood-Studios verwenden möchte ist herzlich eingeladen. Hier habe ich auch noch eine höher aufgelöste Version.

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Broschüre zu Urheberrechtsfragen im Internet

„Aufklärung statt Abmahnung“ ist das Ziel von klicksafe.de und irights.info, die eine Broschüre mit dem Titel „Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt“ herausgegeben haben und diese frei zum Download anbieten.

Die Broschüre gibt dabei einen groben Überblick über geltendes Urheberrecht und beleuchtet Urheberrechtsverletzungen an konkreten Beispielen wie dem Einstellen von Videos bei youtube, Bildern bei flickr oder dem Einbinden urheberrechtsgeschützter Inhalte auf MySpace. Dabei wird sowohl die Seite des „Betroffenen“ als auch des „Abgemahnten“ beleuchtet. Sogar Creative Commons ist ein Punkt gewidmet (mein Artikel zum Thema).

Der Text ist dabei sehr einfach und verständlich gehalten, ohne dabei konkret auf Paragraphen einzugehen. Das Layout ist dabei ansprechend gestaltet und die dargestellten Web2.0-Dienste auf dem Stand der Zeit, so dass einem Einsatz in der Schule eigentlich nichts im Weg steht. Ohnehin fordert der Bildungsplan von 2004, dass Schüler „beim Umgang mit den Informations- und Produktionsmöglichkeiten die Konsequenzen des Datenschutzes, Jugendschutzes und Urheberrechts
beachten“ lernen (S.194). Das Informationsheft bietet dabei auch dem Lehrer eine gute Grundlage für eine Stunde und mit ein wenig Recherche lässt sich damit sicherlich eine informative wie interessante Unterrichtseinheit gestalten.

Links zum Thema:

Inhalte veröffentlichen mit Creative Commons

Man stelle sich folgende Situation vor:
Jemand hat ein tolles Bild erstellt, vielleicht sogar einen Comic gezeichnet oder mit Freunden oder der Schulklasse ein Hörspiel aufgenommen. Jetzt möchte man diesen Inhalt im Internet verbreiten, damit möglichst viele ihre Freude daran haben oder es womöglich als Ausgangspunkt für andere kreative Schöpfungen hernehmen können.

Nach geltendem deutschen Recht (übrigens auch nach dem anderer Länder, z.B. den USA) wird aber automatisch jedes Werk urheberrechtlich geschützt. Als Schöpfer und damit Rechteinhaber hält man so alle Rechte in der Hand und wird von staatlicher Seite unterstützt, diese auch durchzusetzen. Somit sind Werke oder selbst erstellte Inhalte direkt gesetzlich geschützt, ohne dass man gesondert einen Anwalt bemühen müsste.

An sich eine tolle Sache, nur zeigt sich die Kehrseite dieser gesetzlichen Regelung erst dann, wenn man sein produziertes Stück, sein gemaltes Bild oder andere Inhalte der Allgemeinheit zur freien Verfügung stellen möchte. Sein Werk „public domain“ zu machen – also auf sein Recht als Urheber gänzlich zu verzichten,das Werk der Allgemeinheit quasi zu schenken und zu sagen „macht damit, was ihr wollt“ – ist in Deutschland nämlich nicht erlaubt.

Diesem Problem nimmt sich Creative Commons an. Es stellt eine Reihe vorgefertigter Lizenzverträge zur Verfügung, bei denen zwar nicht auf alle aber auf einige Rechte verzichtet werden kann. Beispiele folgen, doch erstmal zur näheren Erklärung.

Was bringt das im Detail?

Creative Commons haben es sich als Non-Profi-Organisation zum Ziel gesetzt, bei der Verbreitung digitaler Medien den Rechteinhaber zu unterstützen. Sie bietet hierfür vorgefertigte Lizenzverträge kostenlos an, unter denen selbst gefertigte Inhalte veröffentlicht werden können. Diese richten sich hauptsächlich an Bild- und Tonmedien, also Texte, Bilder, Musik oder Videos. Für Software und ähnliches gibt es zwar Möglichkeiten, die Organisation selbst ermutigt aber zu den geltenden Lizenzen der Open-Source-Community.

Die Lizenzen von Creative Commons bieten eine Menge Vorteile:

  • Sie sind nahezu Modular aufgebaut. Es gibt 4 Kernelemente, aus denen sich 6 Kombinationen erstellen lassen. Jedes dieser Elemente verweist auf ein eingeschränktes Recht.
  • In jeder der Kombinationen ist die Auflage enthalten, dass der Name des Urhebers genannt werden muss. Dies ist auch die einfachste Lizenz, unter der z.B. Creative Commons selbst ihre Website veröffentlicht haben.
  • Weiterhin erhält man die Möglichkeit, sein Produkt so einzuschränken, dass es nur für nicht-kommerzielle Zwecke verwendet werden darf. Um ein Beispiel aus dem FAQ zu bedienen: Wenn man ein Bild ins Internet gestellt hat, darf dies jeder verwenden so lange damit kein Geld verdient wird. Nun aber kann es sein, dass einem Zeitungsverlag das Bild so gut gefällt, dass er es als Titelbild für sein Magazin haben möchte. Im Grunde darf es es nicht verwenden, kann aber direkt beim Rechteinhaber nachfragen, ob sie es doch einsetzen dürfen. Dieser kann dann sozusagen eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
  • Auch möglich ist festzulegen, ob das Produkt in seinem Urzustand erhalten bleiben soll, oder ob man eine Bearbeitung gestattet.
  • Und die letzte Möglichkeit ist, zu bestimmen, dass eine Weitergabe des Inhaltes unter den selben Bedingungen erfolgen muss. Hat man also ein CC-lizenziertes Bild für eine Collage oder eine CC-Musik für ein Hörspiel verwendet, so müsste auch dieses Endwerk wieder unter den selben Bedingungen veröffentlicht werden.

Das Lizenzsystem bietet damit:

  • Wahrung der Rechte des Urhebers bei gleichzeitiger Öffnung des Inhalts für die Allgemeinheit
  • Ein leicht verwendbares und durchschaubares Lizenzsystem ohne juristische Fachausbildung
  • Das Einfügen von Metadaten im Internet, so dass diese Inhalte unter der CC-Lizenz leicht gefunden werden können.

Ein Beispiel:
Der Bilderdienst flickr.com die Möglichkeit, Bilder unter der CC-Lizenz zu speichern. Meine Bilder (die man übrigens auch im rechten Rand betrachten kann) haben etwa standarmäßig die Lizenzbausteine „Namensnennung – Nicht kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen“.

Creative Commons License (nähere Informationen zu dieser Lizenz)

Wie kann das aussehen?

Ich habe bei flickr.com ein Bild eines Vakuumröhrenkollektors unter o.g. Lizenz eingestellt.
Jetzt kann es sein, dass ein Dozent, der das Thema behandelt, das Bild für einen öffentlichen Vortrag oder für ein Skript haben möchte. Kein Problem, er kann es ohne mich fragen zu müssen, einfach verwenden, muss aber meinen Namen dazu schreiben.
Jemand anderes möchte es für seine Homepage haben, auch kein Problem, er muss nur meinen Namen dazu setzen.
Ein anderer bastelt es in eine Collage oder verwendet es für ein eigenes Bild und verfremdet es etwas, beispielsweise legt er einen sanften Übergang um den Rand und benutzt einen Farbfilter, um es an die anderen Bilder anzupassen. Auch kein Thema, er muss nur sein neues Bild auch unter den selben Bedingungen lizenzieren.
Und es könnte sein, dass ein wissenschaftliches Magazin, oder ein Wissenschaftler selbst für seinen Aufsatz in einer Zeitung das Bild haben möchte. Da ist es dann schon nicht mehr so einfach, denn sobald mit dem Aufsatz oder der Zeitung Geld verdient wird, darf er das Bild nicht nutzen. Zumindest nicht ohne meine Zustimmung.

Und all das konnte ich erreichen, ohne einen telefonbuchdicken Lizenzvertrag ausarbeiten zu müssen.

Man sieht, welches mächtige Werkzeug die CC-Lizenzen sind und wie sie den juristischen Laien bei der Veröffentlichung seiner Inhalte unterstützen können.

Haltet also künfitg bei der Suche im Netz Ausschau nach unter CC veröffentlichten Inhalten.

Weitere Informationen:

Neuromancer wird endlich verfilmt

Endlich, ein Traum wird war!

Wie Movie-Infos berichtet wird der erste Teil von William Gibsons gleichnamiger Romantrilogie verfilmt. Hauptrolle soll Hayden Christensen (der Anakin Skywalker aus Star Wars II und III) spielen.

William Gibson hat mit seinen Neuromancer-Romanen den Grundstein für das Science-Fiction-Subgenre Cyberpunk gelegt. Die Bücher sind absolut genial und können zurecht als Meisterwerk und Meilenstein genannt werden.

1995 wurde übrigens eine seiner Kurzgeschichten in Vernetzt – Johnny Mnemonic prominent mit Keanu Reaves, Dina Meyer, Ice-T, Takeshi Kitano (mein Held) und Dolph Lundgren verfilmt.

Demonstration gegen Vorratsdatenspeicherung in München

br-online berichtete heute im Zuge des „Dreikönigstreffens“ auch über die Demonstration gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Eigentlich ging es bei dem Treffen ja um den Umgang mit Jugendstraftätern, jedoch nutzen die Demonstranten, die Gunst der Stunde, um Herrn Schäubles Rede mit Sprechchören und Protestrufen zu unterbrechen. Ob solch ein Verhalten für das Ziel förderlich ist, sei einmal dahingestellt.

Viel mehr hat mir ein Absatz in der Mitte des Artikels gemacht, in dem von einer „flächendeckenden Videoüberwachung“ die Rede war. Natürlich zum Schutz der Bürger.

Wie schön, dass unsere Gesellschaft nach dem Jahreswechsel nicht weiter in die Zukunft vor Augen hat, sondern immer weiter der Vergangenheit entgegen strebt: ins Jahr 1984!

Vorratsdatenspeichernung – bislang kein Ergebnis

Nachdem Medien wochenlang ununterbrochen über böse Killerspiele berichten können ist es schon wieder bedenklich still um das Thema „Vorratsdatenspeicherung“ geworden. Wirklich neues gibt es leider im Moment auch nicht, derzeit liegt immer noch lediglich die Verfassungsbeschwerde vor, die der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung am 31.12.07 eingereicht hat.

Um die Wartezeit auf das Ergebnis aus Karlsruhe zu versüßen gibt es hier Plakate zu diesem und anderen bedenklichen Themen.

Hier auch nochmal die Seite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung mit zugehörigem RSS-Feed, der euch auf dem Laufenden hält.